Komplett-Systeme für öffentliche Schwimmbäder
Die Wasserqualität in deutschen öffentliche Schwimmbädern wird in der Norm DIN 19643 beschrieben. Diese empfiehlt einen freien Chlorwert auf minimal 0,3 ppm (3 mg pro Liter) im Beckenwasser und einen maximalen gebundenem Chlorwert (Mono-, Di- und Tri Chloramine) von maximal O,2 ppm (2 mg pro Liter). Auch andere unerwünschte Chlorneben-Produkte wie z.B. THM werden auf 0,02 ppm eingeschränkt, weil diese hochgradig krebserregend sind.
Viele öffentliche Schwimmbäder haben Schwierigkeiten der DIN 19642 gerecht zu werden. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten wie z.B. frequentiertes Rückspülen des Filters, Aktiv Kohle im Filtrat, Zunahme der Flockmittel. Nach einigen erfolgreichen Langzeittests in stark belasteten Schulschwimm- und Therapiebädern, hat die Firma Wapure International GmbH das UVOX-Redox `Mainstream-Verfahren` entwickelt und patentieren lassen.
UVOX-450/ 900 mit UV-Compact

Das UVOX-Redox Mainstream-Verfahren führt zu:
- Reduzierung des Chlorverbrauches
- Einsparung an Flockmittel
- Einsparung von bzw. Beseitigung der Aktivkohle im Filtrat
- Verlängerung des Filterrückspüllintervalles
- Reduzierung des Frischwasserverbrauchs
- Reduzierung der Heizkosten
bei gleichzeitiger Verbesserung der Wasserqualität in Form von:
- nicht riechendem Wasser, angenehmer Hallenluft
- Klarheit des Wassers
- direktem Legionellenschutz, bei Einbau hinter dem Filter, da sich Legionellen bevorzugt im Filterbett einnisten, vor allem bei Aktivkohlebeladung
- Abbau unerwünschter Chlornebenprodukte (Chloramine, THM etc.)
Die erhebliche Einsparung von Wasser, Chemikalien und Energie führt zu einer frühen Amortisation der UVOX-Redox Anlage.
Lassen Sie sich ein unverbindliches und schlüsselfertiges Angebot, zugeschnitten auf Ihre spezifischen Wünsche, unterbreiten.
Rückgaberecht und Garantie:
Bei Nachrüstung der UVOX-Anlage, aber auch bei Neubau, garantieren wir durch ein Rückgaberecht das effektive und effiziente Funktionieren der UVOX-Redox Mainstream- Anlage auf unkonventionelle Weise. Unsere Kunden haben ein Rückgaberecht, wenn der Anteil an gebundenem Chlor nach einem Zeitraum von 3 Monaten nicht im Rahmen der DIN 19643 eingehalten werden kann.